Das Sprachengesetz von 1615

..............1615 vom böhmischen Landtag erlassen:





  1. Daß alle die, welche aus fremden Länder bisher in das böhmische Königreich als Einwohner ins Land oder als Bürger in die Städte aufgenommen wurden, verspflichtet sind, die Kinder, und sogleich von Jugend an, die tschechische Sprache lernen zu lassen.

  2. ...damit ihnen die Güter nach dem Tode der Eltern erhalten bleiben.....

  3. Daß in künftiger Zeit kein Fremder, der die tschechische Sprache nicht beherrscht, ins Land als Inwohner....aufgenommen wird, sondern daß er, welcher sich im Lande niederlaslsen will, zuerst tschechisch lernen muß....

  4. Soll ...in herrschaftlichen.....Rechtsstreitigkeiten nichts anderes verhandelt und geurteilt werden als in tschechischer Sprache.....

  5. Wer tschechisch kann und es nicht sprechen will, der muß binnen eines halben Jahres das Land verlassen, sonst wird er als Schädiger des Gemeinwohls bestraft.

Welch Chauvinismus – die Bewohner von Reischdorf wurden aus dem deutschen Raum angeworben. Kamen inm 13. und 14 Jhrdt, urbanisierten den “Urwald”..............

Die erneuerte Landesordnung von 1627 stellte wieder die Gleichberechtigung zur deutschen Sprache her.